DGUV V3 · Ratgeber

DGUV V3 Prüfung: Fristen, Pflichten und Ablauf für Betriebe

Stand: September 2026 · Lesezeit ca. 10 Min

Jeder Betrieb mit Beschäftigten muss seine elektrischen Geräte und Anlagen regelmäßig prüfen lassen. Wir erklären, welche Prüffristen die Regelwerke als Richtwerte nennen, wie Sie Ihre eigenen Fristen festlegen, wer prüfen darf und was am Ende dokumentiert sein muss.

Elektrofachkraft prüft elektrische Betriebsmittel im Betrieb nach DGUV Vorschrift 3
Auf einen Blick
Wer muss prüfen lassen?
Jeder Arbeitgeber, dessen Beschäftigte elektrische Geräte oder Anlagen nutzen. Grundlage sind die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift 3.
Wie oft wird geprüft?
Das legen Sie per Gefährdungsbeurteilung fest. Richtwerte: ortsfeste Anlagen 4 Jahre, ortsveränderliche Geräte 6 Monate, bei niedriger Fehlerquote im Büro bis zu 2 Jahre.
Wer darf prüfen?
Eine Elektrofachkraft oder, bei ortsveränderlichen Geräten mit geeigneten Messgeräten, eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter deren Leitung und Aufsicht.
Was kostet es?
Abgerechnet wird meist pro Gerät oder nach Zeit. Die Summe hängt vor allem von Gerätezahl und Aufwand vor Ort ab, eine Pauschale ohne Bestandsaufnahme wäre geraten.

Worum es bei der DGUV V3 Prüfung geht

Die DGUV Vorschrift 3 ist die Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Ihr § 5 verlangt, dass der Unternehmer elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen lässt: vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung oder Instandsetzung und danach in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig auffallen.

Parallel dazu gilt die Betriebssicherheitsverordnung. Sie verpflichtet den Arbeitgeber, Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen (§ 14 Abs. 2). Beide Regelwerke verfolgen dasselbe Ziel: Niemand im Betrieb soll durch ein defektes Kabel, eine beschädigte Steckdosenleiste oder eine mangelhafte Anlage zu Schaden kommen.

Wer ist zur Prüfung verpflichtet?

Verpflichtet ist der Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmer. Sobald Beschäftigte elektrische Geräte nutzen, greift die Pflicht. Die Betriebsgröße spielt dafür keine Rolle. Für kleine und mittlere Betriebe in Herford und Umgebung heißt das konkret:

  • Büros und Verwaltung PCs, Monitore, Drucker, Kaffeemaschine, Wasserkocher und jede Mehrfachsteckdose zählen als Betriebsmittel.
  • Arzt- und Therapiepraxen Neben der Bürotechnik kommen Räume mit besonderen Anforderungen hinzu. Medizinische Geräte sind aus der Norm für die Wiederholungsprüfung ausdrücklich ausgenommen, hier lohnt eine genaue Zuordnung.
  • Gastronomie Küchengeräte, Kühltechnik, Kassensysteme und Verlängerungen arbeiten oft unter Feuchtigkeit, Hitze und Dauerbelastung.
  • Handwerk und Werkstatt Elektrowerkzeuge, Leitungsroller und Baustellengeräte sind stark beansprucht und haben entsprechend kürzere Fristen.

Die Verantwortung bleibt beim Unternehmer, auch wenn er die Prüfung an einen Fachbetrieb vergibt. Die DGUV Information 203-071 spricht von Organisations-, Auswahl- und Kontrollverantwortung: Sie organisieren die Prüfung, wählen geeignete Prüfer aus und kontrollieren, ob Fristen und Maßnahmen eingehalten werden.

Was wird geprüft?

Geprüft wird alles, was elektrische Energie nutzt oder verteilt: die fest installierte Anlage mit Verteilungen, Leitungen und Steckdosen ebenso wie jedes angeschlossene Gerät. Eine Prüfung besteht aus drei Teilen. Beim Besichtigen sucht die Prüfperson nach sichtbaren Schäden, etwa an Gehäusen, Leitungen und Steckern. Beim Messen werden unter anderem die Schutzleiterverbindungen und der Isolationswiderstand kontrolliert. Beim Erproben wird die Funktion getestet, zum Beispiel ob ein Fehlerstrom-Schutzschalter auslöst.

Ortsfest oder ortsveränderlich: der Unterschied

Ortsveränderliche Betriebsmittel werden während des Betriebs bewegt oder lassen sich leicht an einen anderen Platz bringen, während sie am Stromnetz hängen. Dazu zählen Laptopnetzteile, Bohrmaschinen, Leuchten, Verlängerungen, Tischsteckdosen und Büromaschinen. Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte macht deshalb in vielen Betrieben den größten Teil der Arbeit aus.

Ortsfeste Betriebsmittel sind fest angebracht oder so schwer, dass sie sich nicht leicht bewegen lassen, etwa ein Durchlauferhitzer oder eine große Kühlzelle. Zusammen mit der festen Installation im Gebäude bilden sie die ortsfeste Anlage. Für beide Gruppen nennt die DGUV Vorschrift 3 unterschiedliche Richtwerte.

Prüffristen für elektrische Betriebsmittel

Eine feste, für alle Betriebe gleiche Frist gibt es nicht. Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Sie, Art, Umfang und Fristen der Prüfungen im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung selbst zu ermitteln und festzulegen (§ 3 Abs. 6). Die Fristen müssen so gewählt sein, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden können. Als Entscheidungshilfe dienen die Richtwerte aus den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3:

Richtwerte für wiederkehrende Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3
Anlage oder BetriebsmittelPrüffristWer prüft
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel4 JahreElektrofachkraft
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700)1 JahrElektrofachkraft
Fehlerstrom-Schutzschalter in stationären Anlagen, Test über die Prüftaste6 MonateBenutzer
Ortsveränderliche Geräte, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, allgemeinRichtwert 6 MonateElektrofachkraft, mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten auch elektrotechnisch unterwiesene Person
Ortsveränderliche Geräte auf BaustellenRichtwert 3 Monate, höchstens 1 Jahrwie oben
Ortsveränderliche Geräte in Fertigungsstätten und WerkstättenRichtwert 6 Monate, höchstens 1 Jahrwie oben
Ortsveränderliche Geräte in Büros oder unter ähnlichen BedingungenRichtwert 6 Monate, höchstens 2 Jahrewie oben

Quelle: Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1A und 1B. Bei ortsveränderlichen Geräten darf der Richtwert verlängert werden, wenn die Fehlerquote bei den Prüfungen unter 2 Prozent liegt, aber nicht über den genannten Höchstwert hinaus. Alle Werte gelten für normale Beanspruchung und ersetzen nicht Ihre Gefährdungsbeurteilung.

Die DGUV Information 203-071 stellt klar, dass diese Werte orientierenden Charakter haben und für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen gelten. Wer sie ungeprüft übernimmt, riskiert zu lange Fristen. Weichen Sie von den Richtwerten ab, sollten Sie das begründen. Bei rauem Betrieb, Feuchtigkeit oder häufigem Umstecken kann eine deutlich kürzere Frist nötig sein. Zeigen mehrere Prüfungen hintereinander kaum Mängel, kann eine längere Frist vertretbar sein.

Maßstab ist die Fehlerquote, also der Anteil der Geräte, die bei der Prüfung Abweichungen von den Grenzwerten zeigen. Geräte, die schon bei der Sichtprüfung durchfallen und aussortiert werden, gehören nach der DGUV Information 203-071 mit in diese Auswertung. Außerdem können Landesverordnungen oder Ihr Sachversicherer eigene Höchstfristen vorgeben.

Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen?

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Prüfung liegt bei einer Elektrofachkraft. Das ist nach § 2 DGUV Vorschrift 3 eine Person, die aufgrund ihrer Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann, in der Regel mit Abschluss als Elektrogeselle, Elektromeister, Techniker oder Ingenieur.

Bei ortsveränderlichen Geräten darf auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person prüfen, wenn sie geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet und unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeitet. Die Betriebssicherheitsverordnung spricht von der zur Prüfung befähigten Person. Die TRBS 1203 konkretisiert das für elektrische Gefährdungen mit drei Anforderungen: eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung, mindestens ein Jahr praktische Erfahrung mit Errichtung, Zusammenbau oder Instandhaltung elektrischer Arbeitsmittel und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit in diesem Bereich.

Hat Ihr Betrieb keine eigene Elektrofachkraft, übernimmt das ein Elektrofachbetrieb. Bei der Vergabe empfiehlt die DGUV Information 203-071, sich die Befähigung der eingesetzten Prüfpersonen vor der Auftragsvergabe bestätigen zu lassen.

Welche Normen hinter der Prüfung stehen

Die DGUV Vorschrift 3 verweist auf die elektrotechnischen Regeln, also die VDE-Bestimmungen. Für die Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte galt lange die DIN VDE 0701-0702. Sie wurde aufgeteilt: Die Wiederholungsprüfung regelt heute die DIN EN 50699 (VDE 0702), die Prüfung nach einer Reparatur eine eigene Norm (VDE 0701). Für den Betrieb elektrischer Anlagen und damit auch für deren Prüfung ist die DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ maßgeblich. Welche Norm im Einzelfall anzuwenden ist, entscheidet die Prüfperson.

Alle Angaben sind allgemeine Orientierung ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Dokumentation und Prüfplakette

Das Ergebnis jeder Prüfung muss aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Nach § 14 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnung gehören mindestens dazu:

  • Art der Prüfung zum Beispiel Erstprüfung oder wiederkehrende Prüfung.
  • Prüfumfang was genau besichtigt, gemessen und erprobt wurde.
  • Ergebnis bestanden oder nicht bestanden, mit festgestellten Mängeln.
  • Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person, bei rein elektronischen Dokumenten eine elektronische Signatur.

Die DGUV Information 203-071 empfiehlt zusätzlich eine eindeutige Geräte-Identifikation, das Prüfdatum, die Normengrundlage, die nächste Frist und das verwendete Messgerät. Aufgezeichnete Messwerte über mehrere Jahre zeigen, wie sich ein Gerät verändert, und helfen, Fristen zu bestätigen oder zu korrigieren.

Eine Prüfplakette an jedem Gerät ist nicht generell vorgeschrieben, aber praktisch: Jeder Mitarbeiter sieht sofort den nächsten Prüftermin. Für Geräte, die an wechselnden Orten eingesetzt werden, muss am Einsatzort ein Nachweis der letzten Prüfung vorliegen. Laut TRBS 1201 geht das per Plakette, Stempel oder Kopie der Aufzeichnung. Wichtig: Eine Plakette zeigt nur, dass geprüft wurde. Sie sagt nicht, dass das Gerät mängelfrei ist.

So läuft die Prüfung mit einem Fachbetrieb ab

1. Bestandsaufnahme

Vorab klären wir, wie viele Geräte und welche Anlagenteile zu prüfen sind und ob es bereits eine Geräteliste oder frühere Protokolle gibt. Das ist die Grundlage für Aufwand und Angebot.

2. Termin im laufenden Betrieb

Geräte müssen für die Messung kurz vom Netz. Deshalb planen wir die Prüfung so, dass Praxis, Küche oder Büro möglichst wenig gestört werden, zum Beispiel abschnittsweise oder außerhalb der Stoßzeiten.

3. Besichtigen, Messen, Erproben

Jedes Gerät und jeder Anlagenteil wird nach den einschlägigen VDE-Bestimmungen geprüft. Geräte, die nicht bestehen, kennzeichnen wir deutlich. Nach § 3 DGUV Vorschrift 3 müssen Mängel unverzüglich behoben werden, bei dringender Gefahr darf das Gerät bis dahin nicht mehr benutzt werden.

4. Kennzeichnung und Protokoll

Geprüfte Geräte erhalten eine Prüfplakette mit Datum und nächstem Termin. Sie bekommen ein vollständiges Prüfprotokoll für Ihre Unterlagen und die Berufsgenossenschaft, die nach § 5 DGUV Vorschrift 3 auch ein Prüfbuch verlangen kann. Auf Wunsch beraten wir Sie zu passenden Fristen für die nächste Runde. Mehr zum Leistungsumfang finden Sie auf unserer Seite zu DGUV-Messungen.

DGUV V3 Prüfung: Kosten realistisch einschätzen

Feste Preise ohne Kenntnis Ihres Betriebs wären unseriös. Üblich ist die Abrechnung pro geprüftem Gerät oder nach Zeitaufwand. Die DGUV Information 203-071 rät, beim Angebotsvergleich auf vergleichbare Prüfumfänge zu achten und folgende Posten ausweisen zu lassen: An- und Abreise, die Prüfungen selbst, Prüfplaketten, Protokolle und Datenverwaltung. Sie empfiehlt außerdem, den Stundensatz der Prüfperson abzufragen. So lässt sich einschätzen, wie viele Geräte pro Stunde realistisch geprüft werden, und ein auffällig niedriger Preis wird zur Frage nach der Prüfqualität.

Den größten Einfluss auf die Kosten haben die Anzahl der Geräte, die Art der Geräte und wie gut sie erreichbar sind. Eine aktuelle Geräteliste spart vor Ort Zeit. Hilfreich ist es auch, Geräte in Gruppen mit ähnlichem Aufwand einzuteilen, etwa Verlängerungen und Steckdosenleisten, Elektrowerkzeuge oder Bürotechnik.

Haftung und Versicherung: sachlich betrachtet

Die Prüfdokumentation ist Ihr Nachweis, dass Sie Ihre Pflichten aus Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3 organisiert haben. Nach einem Unfall oder Schaden ist sie Ihr wichtigster Beleg. Welche Folgen eine versäumte Prüfung im Einzelfall hat, hängt vom Sachverhalt und von Ihren Versicherungsbedingungen ab. Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Sachversicherer eigene Fristen vorgibt. Für private Haushalte und Vermieter gibt es mit dem E-Check eine vergleichbare, freiwillige Prüfung.

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Häufige Fragen

Was Betriebe zur DGUV V3 Prüfung oft fragen.

Ist die DGUV V3 Prüfung für meinen Betrieb Pflicht?

Ja, wenn Beschäftigte elektrische Arbeitsmittel verwenden. Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Arbeitgeber zu wiederkehrenden Prüfungen, und die DGUV Vorschrift 3 verlangt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und danach in bestimmten Zeitabständen geprüft werden. Das gilt für das Büro genauso wie für Praxis, Gastronomie oder Werkstatt.

Wie oft müssen ortsveränderliche Geräte geprüft werden?

Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 nennen einen Richtwert von 6 Monaten, auf Baustellen 3 Monate. Liegt die Fehlerquote unter 2 Prozent, darf die Frist verlängert werden, höchstens auf 1 Jahr in Werkstätten und Fertigungsstätten und auf 2 Jahre in Büros. Die verbindliche Frist legen Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest.

Was kostet eine DGUV V3 Prüfung?

Eine seriöse Pauschale gibt es nicht. Üblich ist eine Abrechnung nach Anzahl der Geräte oder nach Zeitaufwand, dazu kommen Anfahrt, Kennzeichnung und Protokoll. Den größten Einfluss haben Gerätezahl, Gerätearten und wie gut die Geräte vor Ort zugänglich sind. Nach einer kurzen Bestandsaufnahme erhalten Sie ein konkretes Angebot.

Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen?

Die Verantwortung für die Prüfung liegt bei einer Elektrofachkraft. Ortsveränderliche Geräte darf mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Nach TRBS 1203 braucht die zur Prüfung befähigte Person eine elektrotechnische Ausbildung, mindestens ein Jahr Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.

Ist eine Prüfplakette vorgeschrieben?

Nein, eine Plakette an jedem Gerät verlangen die Regelwerke nicht generell. Pflicht ist die Dokumentation mit Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift des Prüfers. Für Geräte an wechselnden Einsatzorten muss am Einsatzort ein Nachweis vorliegen, dafür ist eine Plakette ein üblicher Weg.

Reden wir über Ihre DGUV V3 Prüfung.

Stand: September 2026 · Fachlich verantwortlich: Markus Bierbaum