Speicherheizsysteme · Ratgeber
Nachtspeicherheizung: behalten oder ersetzen?
Stand: September 2026 · Lesezeit ca. 9 Min
Viele Häuser in Nordrhein-Westfalen heizen noch mit Nachtspeichern. Eine Pflicht zum Austausch gibt es nicht. Trotzdem stellen sich 2026 konkrete Fragen: Was erlaubt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, was ist mit Asbest in alten Geräten, und bleibt der günstige Heizstrom? Hier lesen Sie, was belegt ist und wie Sie eine gute Entscheidung treffen.
- Muss ich meine Nachtspeicherheizung austauschen?
- Nein. Die frühere Außerbetriebnahmepflicht wurde 2013 aufgehoben. Funktionierende Geräte dürfen weiterlaufen, auch nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz.
- Darf ich eine neue Speicherheizung einbauen?
- Beim Austausch eines bestehenden Einzelraumgeräts in der Regel ja. Wer in einem Mehrfamilienhaus neu auf Stromdirektheizung umstellt, muss einen deutlich besseren Wärmeschutz nachweisen.
- Was ist mit Asbest?
- Geräte bis etwa Baujahr 1984 gelten als asbestverdächtig. Nicht selbst öffnen oder ausbauen. Das ist Sache eines Betriebs mit Sachkunde nach TRGS 519.
- Bleibt mein Heizstromtarif?
- Für bestehende Nachtspeicher gelten laut Bundesnetzagentur die bisherigen Regeln fort. Die neuen § 14a-Regeln betreffen sie nicht. Vor einem Gerätetausch sollte der Netzbetreiber bestätigen, dass Zählpunkt und Tarif bleiben.
Wie eine Nachtspeicherheizung arbeitet
Ein Nachtspeicherofen heizt mit elektrischem Widerstand einen Kern aus Speichersteinen auf. Das geschieht in den Zeitfenstern, die der Netzbetreiber für den günstigeren Niedertarif freigibt, meist nachts. Tagsüber gibt der Kern die Wärme wieder ab, teils über einen eingebauten Lüfter. Das Gesetz zählt solche Geräte zu den Stromdirektheizungen, ausdrücklich „auch in Verbindung mit Wärmespeichern“.
Daraus folgt eine einfache physikalische Grenze: Aus einer Kilowattstunde Strom wird höchstens eine Kilowattstunde Wärme. Daran ändert auch ein neues Gerät nichts. Ein modernes Gerät kann aber genauer laden und dadurch weniger Wärme auf Vorrat erzeugen, die später niemand braucht. Das ist der eigentliche Hebel bei der Modernisierung.
Die Verbraucherzentrale nennt Nordrhein-Westfalen das Bundesland mit den meisten Nachtspeicherheizungen. Das Thema betrifft also auch viele Häuser in Herford und im Kreis.
Rechtslage 2026: Was das Gesetz heute sagt
Keine Austauschpflicht für bestehende Geräte
Die Energieeinsparverordnung von 2009 sah in § 10a vor, dass ältere elektrische Speicherheizsysteme in größeren Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten außer Betrieb gehen. Geräte, die vor 1990 eingebaut wurden, hätten nach dem 31. Dezember 2019 nicht mehr laufen dürfen. Diese Regel wurde mit Wirkung zum 13. Juli 2013 gestrichen. Seitdem gibt es für Nachtspeicher keine gesetzliche Außerbetriebnahmepflicht mehr.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz seit 29. Juli 2026
Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 die Novelle des Heizungsrechts beschlossen. Seit dem 29. Juli 2026 heißt das frühere Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die bisherige 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch ist entfallen, der frühere § 71 ist als weggefallen gekennzeichnet.
Wer heute in einem bestehenden Gebäude eine Heizung ersetzt, wählt aus einer Liste von Optionen in § 42 GModG. Dort steht die Stromdirektheizung ausdrücklich neben Wärmepumpe, Wärmenetz, Biomasse, Gas und Öl. Für einige Optionen gelten eigene Maßgaben, für Stromdirektheizungen ist das § 46. Ein Betriebsverbot für Nachtspeicher enthält das Gesetz nicht.
Neue Speicherheizung einbauen: die Wärmeschutzhürde
Für Stromdirektheizungen gilt § 46 GModG. In ein bestehendes Gebäude mit Wohnungen darf eine Stromdirektheizung nur eingebaut werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz für Neubauten um mindestens 30 Prozent unterschreitet. Das ist ein hoher Standard, den unsanierte Altbauten in der Regel nicht erreichen.
Es gibt aber zwei wichtige Ausnahmen:
- Die Hürde gilt nicht in Gebäuden mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine selbst bewohnt.
- Sie gilt nicht beim Austausch einer bestehenden Einzelraum-Stromdirektheizung. Ein alter Nachtspeicherofen im Wohnzimmer darf also gegen ein modernes Gerät getauscht werden.
Im Neubau ist die Hürde höher: Dort verlangt § 10 GModG eine Unterschreitung um mindestens 45 Prozent, mit derselben Ausnahme für selbst genutzte Häuser mit bis zu zwei Wohnungen. Zusätzlich dürfen die Bundesländer nach § 9 GModG strengere Regeln für Stromdirektheizungen erlassen. Ob im Einzelfall etwas Weitergehendes gilt, prüfen wir vor jeder Planung.
Was das praktisch heißt
Der Tausch einzelner alter Nachtspeicher gegen moderne Speicherheizungen ist in den meisten Fällen zulässig. Anders sieht es aus, wenn in einem Mehrfamilienhaus eine Zentralheizung durch Stromdirektheizungen ersetzt werden soll. Dann braucht es den Nachweis über den besseren Wärmeschutz, zum Beispiel über eine Energieberatung.
Asbest und andere Schadstoffe in alten Geräten
Ältere Nachtspeicheröfen können Schadstoffe enthalten. Das Landratsamt Bodenseekreis fasst den Stand in einem Merkblatt vom Januar 2026 so zusammen:
- Asbest: in Geräten etwa bis Baujahr 1984 möglich, meist schwach gebunden als Dämm- und Isoliermaterial. Fast alle Hersteller haben die Verwendung Mitte der 1970er Jahre beendet.
- Chromat (Chrom VI): in beinah allen Heizsteinen aller Herstellungsjahre zu finden.
- PCB: bei Geräten, die vor 1989 hergestellt wurden, ist vom Vorhandensein auszugehen.
- Künstliche Mineralfasern: wurden ebenfalls zur Dämmung eingesetzt.
Was Sie als Eigentümer tun müssen
Öffnen, reinigen oder zerlegen Sie ein altes Gerät nicht selbst. Die Geräte wiegen laut Merkblatt zwischen 100 und 400 Kilogramm, und beim Zerlegen können Fasern und Stäube frei werden. Der Ausbau gehört nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) in die Hände eines Fachbetriebs mit entsprechender Sachkunde. Der Betrieb muss asbestbezogene Arbeiten nach § 11a der Gefahrstoffverordnung spätestens eine Woche vorher bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Auch Sie als Auftraggeber haben eine Pflicht. Seit der Novelle der Gefahrstoffverordnung müssen Veranlasser dem ausführenden Betrieb vor Beginn alle vorliegenden Informationen über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe geben, mindestens das Baujahr. Das gilt nach § 5a Absatz 4 ausdrücklich auch für private Haushalte. Praktisch heißt das: Fotografieren Sie das Typenschild und legen Sie vorhandene Unterlagen bereit.
Wir prüfen Typ und Baujahr vor jedem Ausbau. Besteht Asbestverdacht, sagen wir Ihnen vorab, wer den Ausbau nach TRGS 519 übernimmt und wie das Gerät staubdicht verpackt und entsorgt wird.
Heizstrom, Zweitarif und § 14a EnWG
Wie Ihr Heizstrom gemessen wird
Die Verbraucherzentrale unterscheidet zwei Varianten. Bei der gemeinsamen Messung gibt es einen Zähler mit zwei Zählwerken: Im Niedertarif-Fenster des Netzbetreibers läuft das eine, sonst das andere. Bei der getrennten Messung hat die Heizung einen eigenen Zähler, und Sie können Heiz- und Haushaltsstrom bei verschiedenen Anbietern beziehen.
Bei gemeinsamer Messung rechnen manche Anbieter mit sogenannten Ausgleichsmengen. Sie schlagen dem Hochtarif-Verbrauch bis zu 25 Prozent zu und ziehen diese Menge vom Niedertarif ab. Ein Blick auf die Abrechnung lohnt sich. Die Verbraucherzentrale nannte im Oktober 2024 Heizstromtarife ab etwa 19 Cent pro Kilowattstunde. Das ist eine Momentaufnahme, aktuelle Preise weichen je nach Region und Anbieter ab. Ein Tarifvergleich kostet nichts und ist oft der schnellste Schritt.
Was § 14a EnWG für Nachtspeicher bedeutet
Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Regeln für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Dazu zählen laut Festlegung der Bundesnetzagentur private Wallboxen, Wärmepumpen, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung. Der Netzbetreiber darf deren Bezug im Engpass zeitweise bis auf 4,2 kW drosseln und gewährt dafür ein reduziertes Netzentgelt.
Nachtspeicherheizungen stehen nicht auf dieser Liste. Die Bundesnetzagentur schreibt: „Für Nachtspeicherheizungen haben die bislang geltenden Regelungen dauerhaft Bestand.“ Sie können auch nicht freiwillig in die neue Regelung wechseln. Die bisherigen Vereinbarungen gelten laut Festlegung fort, bis sie beendet werden oder das Gerät außer Betrieb geht.
Für die Praxis ist der letzte Halbsatz wichtig. Wer Geräte stilllegt, tauscht oder den Zähler umbauen lässt, sollte vorher mit dem Netzbetreiber klären, ob Zählpunkt und vergünstigter Heizstrom erhalten bleiben. Diese Abstimmung übernehmen wir im Rahmen der Modernisierung Ihrer Speicherheizung.
Modernisieren, ersetzen oder behalten? Die Optionen im Vergleich
Behalten und besser nutzen
Läuft ein Gerät zuverlässig und ist es nicht asbestverdächtig, kann Weiterbetrieb eine vernünftige Wahl sein. Dann lohnt es sich, Tarif und Abrechnung zu prüfen und die Ladung richtig einzustellen. Wird die Ladung nicht an das Wetter angepasst, entsteht leicht mehr Wärme, als der Tag braucht.
Modernisieren: Speicherheizung mit elektronischer Laderegelung
Moderne Speicherheizungen arbeiten mit einer elektronischen Aufladesteuerung, die die Außentemperatur berücksichtigt. Statt nach starrer Zeitschaltung lädt das Gerät so viel, wie der kommende Tag voraussichtlich braucht. Das Wirkprinzip bleibt eine Widerstandsheizung, der Gewinn liegt in der gezielteren Ladung. Wie viel das in Ihrem Haus ausmacht, hängt von Gebäude, Nutzung und bisheriger Einstellung ab. Eine seriöse Prozentzahl gibt es dafür nicht.
Mit einer eigenen Photovoltaikanlage lässt sich die Ladung zusätzlich auf den Solarertrag abstimmen. Im Winter ist der Ertrag allerdings gering, das sollte man bei der Planung ehrlich einrechnen. Oft steht bei solchen Umbauten auch der Zählerschrank auf dem Prüfstand. Was dabei zählt, lesen Sie in unserem Ratgeber Zählerschrank erneuern.
Ersetzen durch eine Wärmepumpe
Eine Wärmepumpe nutzt Umweltwärme. Das Umweltbundesamt erklärt es so: Eine Jahresarbeitszahl von 4,0 bedeutet, dass für 4 Kilowattstunden Heizwärme 1 Kilowattstunde Strom nötig ist. Luft-Wärmepumpen erreichen diesen Wert laut UBA nur unter günstigen Umständen. Im Praxisbeispiel des UBA erreichte die Anlage eine Jahresarbeitszahl von 3,15. Auch damit liefert jede Kilowattstunde Strom gut dreimal so viel Wärme wie beim Nachtspeicher.
Der Haken liegt im Gebäude. „Bei einer Nachtspeicherheizung fehlt die Heizinfrastruktur“, heißt es in einem Praxisbeispiel des Umweltbundesamts. Rohrleitungen und Heizkörper müssen neu verlegt werden, oft ist auch Dämmung sinnvoll. Das ist ein Projekt mit Heizungsbauer und Energieberatung. Unser Teil ist die Elektrik: Zählerschrank, Anmeldung beim Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a und gegebenenfalls die Einbindung einer PV-Anlage im Rahmen der Elektroinstallation. Für effiziente Wärmepumpen gibt es Bundesförderung. Die aktuellen Bedingungen prüfen Sie am besten direkt bei der KfW, bevor Sie Aufträge vergeben.
Infrarot- und andere Direktheizungen
Infrarotheizungen sind Stromdirektheizungen ohne Speicher. Sie heizen in dem Moment, in dem sie laufen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass es für Infrarotheizungen oft keinen günstigen Heizstrom gibt und Nachtspeichertarife wenig nützen, weil der Niedertarif meist nur nachts gilt. Für § 46 GModG zählt auch eine Infrarotheizung als Stromdirektheizung, die Wärmeschutzhürde gilt also ebenso. Sinnvoll sein kann Infrarot dort, wo nur selten und kurz geheizt wird.
Checkliste: Woran Sie Handlungsbedarf erkennen
- Baujahr bis etwa 1984 oder unbekannt Das Gerät gilt als asbestverdächtig. Nicht öffnen, sondern prüfen lassen.
- Beschädigtes Gehäuse oder Dichtungen Risse, lose Teile oder bröselndes Material sind ein Grund, das Gerät nicht selbst anzufassen und zeitnah prüfen zu lassen.
- Morgens zu warm, abends zu kalt Ein typisches Zeichen für starre Ladung ohne Außenfühler.
- Nur ein mechanischer Laderegler Eine elektronische Aufladesteuerung kann gezielter laden.
- Hohe Heizstromrechnung oder Ausgleichsmengen Prüfen Sie Abrechnung und Tarif, bevor Sie in Technik investieren.
- Sanierung, PV oder Wärmepumpe geplant Dann lohnt es sich, die Heizfrage gleich mitzuplanen, auch wegen Zählerschrank und Netzbetreiber.
Keiner dieser Punkte zwingt Sie zum sofortigen Austausch. Sie zeigen, wo eine Prüfung vor Ort Klarheit bringt.
Was Modernisierung oder Austausch kosten
Der Aufwand hängt von Anzahl, Leistung und Zustand der Geräte ab, dazu von Anschluss und Entsorgung. Als grobe Marktorientierung aus unserer Region liegt der Austausch eines einzelnen Nachtspeicherofens häufig im mittleren drei- bis niedrigen vierstelligen Bereich pro Gerät. Eine reine Modernisierung der Steuerung ist meist deutlich günstiger. Bei Asbestverdacht kommen Kosten für den Ausbau nach TRGS 519 hinzu. Ein verbindliches Angebot nennen wir erst nach der Bestandsaufnahme vor Ort.
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 29.09.2026.
- Gebäudemodernisierungsgesetz, § 46 Einbau einer Stromdirektheizung (öffnet in neuem Tab) (gesetze-im-internet.de)
- Gebäudemodernisierungsgesetz, § 42 Grundsatz (Optionen beim Heizungsersatz) (öffnet in neuem Tab)
- Gebäudemodernisierungsgesetz, § 3 Begriffsbestimmungen (Nr. 29 Stromdirektheizung) (öffnet in neuem Tab)
- Gebäudemodernisierungsgesetz, § 10 Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude (öffnet in neuem Tab)
- Gebäudemodernisierungsgesetz, § 9 Länderregelung (öffnet in neuem Tab)
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt Heizungsgesetz-Novelle (10.07.2026) (öffnet in neuem Tab)
- Bundesregierung: Fragen und Antworten zum Gebäudemodernisierungsgesetz (öffnet in neuem Tab)
- § 10a EnEV a. F., aufgehoben durch Art. 1a G. v. 04.07.2013, BGBl. I S. 2197 (öffnet in neuem Tab) (buzer.de)
- Bundesnetzagentur: Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (öffnet in neuem Tab)
- Bundesnetzagentur: Festlegung BK6-22-300, Anlage 1 (Ziffern 2.4 und 10) (öffnet in neuem Tab)
- Energiewirtschaftsgesetz, § 14a (öffnet in neuem Tab)
- Gefahrstoffverordnung, § 5a Mitwirkungs- und Informationspflichten für Veranlasser (öffnet in neuem Tab)
- Gefahrstoffverordnung, § 11a Anforderungen an Tätigkeiten mit Asbest (öffnet in neuem Tab)
- BAuA: TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (öffnet in neuem Tab)
- Landratsamt Bodenseekreis: Merkblatt Entsorgung von Nachtspeicheröfen (Stand Januar 2026, PDF) (öffnet in neuem Tab)
- Verbraucherzentrale: Nachtspeicherheizung, Wechsel des Stromtarifs kann Geld sparen (Stand 21.10.2024) (öffnet in neuem Tab)
- Verbraucherzentrale: Für Infrarotheizungen gibt es oft keinen günstigen Heizstrom (Stand 23.07.2021) (öffnet in neuem Tab)
- Umweltbundesamt: Umweltfreundliches Heizen dank effizienter Wärmepumpe (öffnet in neuem Tab)
- Umweltbundesamt: Praxisbeispiel Umstellung einer Nachtspeicherheizung auf Luft-Wasser-Wärmepumpe (öffnet in neuem Tab)
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Was Sie zur Nachtspeicherheizung oft fragen.
Sind Nachtspeicherheizungen verboten?
Nein. Funktionierende Nachtspeicherheizungen dürfen weiter betrieben werden. Die frühere Pflicht zur Außerbetriebnahme aus der Energieeinsparverordnung wurde mit Wirkung zum 13. Juli 2013 aufgehoben. Auch das seit 29. Juli 2026 geltende Gebäudemodernisierungsgesetz enthält kein Betriebsverbot für Nachtspeicher.
Darf ich einen alten Nachtspeicher gegen ein neues Gerät tauschen?
In der Regel ja. Nach § 46 des Gebäudemodernisierungsgesetzes gilt die Wärmeschutzhürde nicht beim Austausch einer bestehenden Einzelraum-Stromdirektheizung. Sie gilt auch nicht in Häusern mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine selbst bewohnt. Wer dagegen in einem Mehrfamilienhaus erstmals auf Stromdirektheizung umstellt, muss einen deutlich besseren Wärmeschutz nachweisen.
Woran erkenne ich, ob mein Nachtspeicher Asbest enthält?
Von außen gar nicht sicher. Geräte bis etwa Baujahr 1984 gelten als asbestverdächtig. Das Baujahr steht meist auf dem Typenschild. Öffnen, reinigen oder zerlegen Sie das Gerät nicht selbst. Ausbau und Verpackung gehören in die Hände eines Betriebs mit Sachkunde nach TRGS 519.
Gilt § 14a EnWG für meine Nachtspeicherheizung?
Die neuen Regeln für steuerbare Verbrauchseinrichtungen seit 2024 gelten für Wallboxen, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Stromspeicher über 4,2 kW. Nachtspeicherheizungen gehören nicht dazu. Laut Bundesnetzagentur gelten für sie die bisherigen Vereinbarungen fort, bis diese beendet werden oder das Gerät außer Betrieb geht. Ein Wechsel in die neue Regelung ist für Nachtspeicher nicht möglich.
Lohnt sich der Umstieg auf eine Wärmepumpe?
Das hängt vom Gebäude ab. Eine Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von 4,0 erzeugt aus einer Kilowattstunde Strom vier Kilowattstunden Wärme, ein Nachtspeicher nur eine. Häuser mit Nachtspeichern haben aber meist kein wassergeführtes Heizsystem. Rohre und Heizkörper müssen dann neu verlegt werden. Ob sich das rechnet, zeigt nur eine Planung für Ihr Haus.
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Stand: September 2026 · Fachlich verantwortlich: Markus Bierbaum