Photovoltaik & Speicher · Ratgeber
Photovoltaik mit Speicher: Lohnt sich das 2026?
Stand: September 2026 · Lesezeit ca. 11 Min
Die Einspeisevergütung für neuen Solarstrom ist niedrig, und für 2027 plant der Bund ein neues EEG. Damit wird der Strom, den Sie selbst verbrauchen, zum wichtigsten Teil der Rechnung. Hier lesen Sie, wann sich ein Batteriespeicher für Ihr Eigenheim in Herford und Umgebung rechnet, wie groß er sein sollte und welche Regeln gerade gelten.
- Lohnt sich ein Speicher 2026?
- In vielen Eigenheimen ja. Die Verbraucherzentrale NRW hält ihn bei heutigen Strompreisen und gesunkenen Speicherkosten für fast immer wirtschaftlich sinnvoll. Entscheidend sind Ihr Verbrauch und der künftige Strompreis.
- Wie groß sollte er sein?
- Richtwert der Verbraucherzentrale: etwa 1,5 kWh Speicher je 1.000 kWh Jahresverbrauch, bei kleinen Anlagen nicht viel mehr kWh, als die Anlage kWp hat.
- Was bringt die Einspeisung noch?
- Für Anlagen bis 10 kWp mit Eigenverbrauch, die vom 1. August bis 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, 7,70 Cent je kWh. Ab 2027 soll laut Gesetzentwurf die feste Vergütung für neue Anlagen entfallen.
- Gibt es Förderung in NRW?
- Einen Landeszuschuss für Speicher im Eigenheim sieht progres.nrw derzeit nicht vor. Es gelten 0 Prozent Umsatzsteuer, und die KfW bietet einen Förderkredit.
Warum der Speicher 2026 wichtiger wird
Eine Photovoltaikanlage liefert den meisten Strom mittags. Viele Haushalte brauchen ihn aber morgens, abends und nachts. Ohne Speicher fließt der Überschuss ins Netz und wird dort gering vergütet. Mit Speicher nutzen Sie ihn Stunden später selbst. Die Verbraucherzentrale NRW nennt für ein typisches Einfamilienhaus eine Unabhängigkeit vom Stromversorger (Autarkiegrad) von rund 25 bis 30 Prozent ohne Speicher und bis zu 70 Prozent mit Speicher.
Der Grund, warum sich das rechnet, ist der Preisabstand. Laut Verbraucherzentrale kostet eine Kilowattstunde eigener Solarstrom rund 10 bis 15 Cent, Netzstrom aktuell etwa das Zwei- bis Dreifache. Für eingespeisten Strom einer neuen Anlage bis 10 kWp gibt es dagegen nur 7,70 Cent. Jede Kilowattstunde, die Sie selbst nutzen statt einspeisen, ist also mehr wert.
Wann sich ein Stromspeicher lohnt und wann eher nicht
Die Verbraucherzentrale NRW kommt zu dem Schluss, dass die Investition in einen Batteriespeicher bei den aktuellen Strompreisen und den gesunkenen Speicherkosten fast immer wirtschaftlich sinnvoll ist. Sie weist aber auch auf typische Schönrechnungen hin: Oft wird die Lebensdauer des Speichers mit der der Module gleichgesetzt, und der Strompreis steigt in manchen Angebotsrechnungen jedes Jahr um 4 bis 8 Prozent. Beides ist unrealistisch.
- Eher lohnend Sie verbrauchen viel Strom am Abend, sind tagsüber wenig zu Hause, laden ein E-Auto oder planen eine Wärmepumpe.
- Eher lohnend Ihre Anlage ist neu und bekommt nur die niedrige Vergütung von heute. Nicht selbst genutzter Strom bringt dann wenig.
- Genau rechnen Ihr Verbrauch ist gering, oder Sie sind tagsüber ohnehin zu Hause und nutzen viel Solarstrom direkt.
- Genau rechnen Der Speicher wäre im Verhältnis zu Verbrauch und Anlage deutlich zu groß. Zusätzliche Kapazität steigert den Eigenverbrauch dann nur noch wenig.
Wichtig für die Erwartung: Ganz unabhängig vom Netz werden Sie auch mit großem Speicher nicht. Von November bis Februar liefert die Anlage wenig Strom, und Sommerstrom lässt sich mit einem Hausspeicher nicht für den Winter aufheben. Die Verbraucherzentrale nennt für Batteriespeicher eine erwartete Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren, für Solarmodule 20 bis 30 Jahre.
Die richtige Speichergröße
Als Richtwert empfiehlt die Verbraucherzentrale etwa 1,5 Kilowattstunden Speicherkapazität je 1.000 Kilowattstunden Jahresstromverbrauch. Bei kleinen Anlagen sollte der Speicher in Kilowattstunden nicht viel größer sein als die Anlagenleistung in Kilowattpeak. Ein Haushalt mit 5.000 kWh Verbrauch und einer 5-kWp-Anlage käme damit auf rund 7,5 kWh.
Größer ist nicht automatisch besser. Ein überdimensionierter Speicher steht oft halb bis ganz voll. Das lässt die Zellen schneller altern, und die ungenutzte Kapazität kostet Geld. Planen Sie in den nächsten Jahren ein E-Auto oder eine Wärmepumpe, sollte die Auslegung das berücksichtigen. Viele Systeme lassen sich später um Batteriemodule erweitern. Das klären wir vor dem Kauf, weil nicht jedes System dafür offen ist.
Auf Effizienz und Ladestrategie achten
Speicher verlieren beim Laden, Entladen und im Standby Energie. Im Beispiel der Verbraucherzentrale fließen 1.500 kWh Solarstrom pro Jahr in den Speicher, nutzbar sind davon etwa 1.200 kWh. Die HTW Berlin vergleicht in ihrer jährlichen Stromspeicher-Inspektion die Effizienz von Speichersystemen und fand 2026 große Unterschiede zwischen den getesteten Geräten. Die HTW empfiehlt außerdem eine prognosebasierte Batterieladung: Der Speicher lädt dann an sonnigen Tagen gezielt zur Mittagszeit, statt schon morgens voll zu sein. Das hilft, wenn Ihre Einspeisung begrenzt ist.
Was eine PV-Anlage mit Speicher kostet
Die Verbraucherzentrale NRW nennt für Batteriespeicher ab 5 kWh aktuell etwa 300 bis 700 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität einschließlich Installation, mit fallender Tendenz. Einzelne Angebote liegen darüber. Kleinere Speicher kosten je Kilowattstunde deutlich mehr als größere, weil die Steuereinheit immer anfällt und jedes weitere Batteriemodul nur den Aufpreis für das Modul kostet.
In ihrer Auswertung von 70 echten Angeboten aus dem Zeitraum Januar 2025 bis August 2026 kommt die Verbraucherzentrale auf mittlere Preise von rund 510 Euro je kWh bei 4 bis 6 kWh und rund 360 Euro je kWh bei über 12 bis 16 kWh. Die Streuung innerhalb jeder Größenklasse ist breit. Für die Photovoltaikanlage selbst zeigt dieselbe Auswertung, dass der Preis je Kilowattpeak mit wachsender Anlagengröße deutlich sinkt. Die Verbraucherzentrale betont dabei, dass diese Tabelle keine Orientierung für aktuelle Anlagenpreise ist. Ein belastbarer Preis für Ihr Dach entsteht erst mit dem Angebot nach dem Ortstermin.
Eine einfache Beispielrechnung
Die folgende Rechnung ist eine Überschlagsrechnung mit offen genannten Annahmen, kein Angebot und keine Prognose.
- Speicher: 7,5 kWh, zum mittleren Preis der Verbraucherzentrale von rund 480 Euro je kWh für die Klasse über 6 bis 8 kWh. Das ergibt rund 3.600 Euro.
- Durchsatz: 1.500 kWh fließen pro Jahr in den Speicher, rund 1.200 kWh kommen im Haushalt an (Beispielwerte der Verbraucherzentrale).
- Einspeisung: Ohne Speicher würden die 1.500 kWh eingespeist, zu 7,70 Cent. Das sind 115,50 Euro pro Jahr, die mit Speicher wegfallen.
- Strompreis: Unsere Annahme sind 35 Cent je kWh Netzstrom. 1.200 kWh weniger Netzbezug sparen damit 420 Euro pro Jahr.
Unterm Strich bleiben rund 305 Euro Vorteil pro Jahr. Der Speicher hätte sich nach knapp 12 Jahren bezahlt gemacht. Bei 30 Cent Strompreis sind es knapp 15 Jahre, bei 40 Cent knapp 10 Jahre. Nicht enthalten sind Zinsen, die Alterung der Batterie, Strompreisänderungen und ein höherer Durchsatz durch E-Auto oder Wärmepumpe. Die Rechnung zeigt vor allem eines: Ob sich ein Speicher bei Ihnen rechnet, hängt stark von Strompreis und Nutzung ab. Genau diese Werte gehen wir im Beratungsgespräch mit Ihren echten Verbrauchsdaten durch.
Förderung und Steuern in NRW
Kein Landeszuschuss für den Speicher im Eigenheim
Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine Förderung für Batteriespeicher 2022 eingestellt, weil der Markthochlauf aus Sicht des Wirtschaftsministeriums erreicht war. In der aktuellen Förderrichtlinie progres.nrw Klimaschutztechnik vom 20. August 2026 werden Batteriespeicher nur zusammen mit Photovoltaik auf kommunalen Gebäuden gefördert. Antragsberechtigt sind dort Städte, Gemeinden und Kreise, keine Privatpersonen. Einzelne Kommunen oder Stadtwerke haben eigene Programme. Ob es für Ihren Wohnort gerade eines gibt, prüfen wir zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage.
KfW-Kredit 270
Die KfW finanziert mit dem Förderkredit 270 Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher, auch für Privatpersonen. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie zumindest einen Teil des Stroms einspeisen. Den Kredit beantragen Sie über Ihre Bank, bevor Sie einen bindenden Vertrag unterschreiben. Es handelt sich um einen Kredit, keinen Zuschuss.
0 Prozent Umsatzsteuer und keine Einkommensteuer
Nach § 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz gilt für die Lieferung und Installation von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Speichern, die Solarstrom speichern, ein Steuersatz von 0 Prozent, wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Wohnungen installiert wird. Bei einer Anlage bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister gilt diese Voraussetzung als erfüllt. Zusätzlich sind nach § 3 Nummer 72 Einkommensteuergesetz die Einnahmen aus Photovoltaikanlagen auf Gebäuden bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit steuerfrei, insgesamt bis 100 kWp je Steuerpflichtigem. Für Ihre persönliche Steuersituation ist Ihr Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Einspeisung heute: Vergütung, Solarspitzengesetz und 2027
Die aktuellen Vergütungssätze
Für Anlagen auf Gebäuden, die vom 1. August bis 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, veröffentlicht die Bundesnetzagentur bei Teileinspeisung mit Eigenverbrauch 7,70 Cent je kWh bis 10 kWp und 6,66 Cent für den Anlagenteil über 10 bis 40 kWp. Bei Volleinspeisung sind es 12,22 und 10,24 Cent. Die Vergütung wird nach dem EEG 2023 für 20 Jahre gezahlt, bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres. Sie sinkt für neue Anlagen halbjährlich um 1 Prozent, zuletzt zum 1. August 2026.
Was das Solarspitzengesetz geändert hat
Für neue Anlagen seit dem 25. Februar 2025 gelten zwei Regeln, die einen Speicher attraktiver machen. Erstens entfällt die Vergütung in Zeiten mit negativem Börsenstrompreis. Bei Anlagen unter 100 kW greift das ab dem Jahr nach dem Einbau eines intelligenten Messsystems. Die ausgefallenen Zeiten werden am Ende des Vergütungszeitraums teilweise angehängt. Zweitens müssen Anlagen unter 25 kW mit Einspeisevergütung ihre Einspeisung am Netzanschluss auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzen, bis ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung eingebaut und vom Netzbetreiber getestet ist. Ein Speicher nimmt die Mittagsspitze auf, die sonst abgeregelt würde.
Ausblick: das geplante EEG 2027
Das EEG 2023 gilt laut Bundesnetzagentur für neue Anlagen bis zum 31. Dezember 2026. Die Bundesregierung hat im Juli 2026 einen Entwurf für ein neues EEG beschlossen, der Bundestag hat ihn am 24. September 2026 in erster Lesung beraten. Der Entwurf sieht vor, die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen abzuschaffen. Für Anlagen unter 25 kW ist nur noch eine befristete Übergangszahlung von höchstens 36 Monaten geplant, laut Bundestag rund 5,2 Cent je kWh. Außerdem sollen kleine und mittlere Dachanlagen ihre Einspeisung dauerhaft auf 50 Prozent der Leistung begrenzen. Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, sollen nach dem Entwurf beim bisherigen Recht bleiben.
Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Einzelheiten können sich im Verfahren ändern. Fest steht nur die Richtung: Eingespeister Strom wird für neue Anlagen weniger wert, selbst genutzter Strom bleibt der Hebel. Ob eine Inbetriebnahme bis Ende 2026 für Sie noch realistisch ist, hängt von Planung, Lieferzeiten, Zählerplatz und Netzbetreiber ab. Das sagen wir Ihnen nach der Besichtigung offen.
Speicher mit Wallbox und Wärmepumpe kombinieren
Ein E-Auto oder eine Wärmepumpe erhöht den Stromverbrauch deutlich und verschiebt die Rechnung zugunsten des Eigenverbrauchs. Eine Wallbox mit Überschussladen nutzt vor allem den Solarstrom, der mittags anfällt. Der Speicher versorgt dann eher den Haushalt am Abend. Beide Geräte müssen aufeinander abgestimmt sein, damit der Speicher nicht in das Auto entladen wird, wenn das nicht gewollt ist.
Wallboxen, Wärmepumpen und Stromspeicher mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung gelten nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf ihren Strombezug bei drohender Überlastung vorübergehend auf 4,2 kW drosseln. Im Gegenzug reduziert sich das Netzentgelt. Die Anmeldung übernehmen wir mit der Installation.
Zählerschrank: früh prüfen
Für eine PV-Anlage mit Speicher braucht es einen Zweirichtungszähler, Platz für ein intelligentes Messsystem und oft zusätzliche Felder. Ältere Zählerschränke erfüllen das häufig nicht. Wir prüfen den Bestand im Rahmen der Elektroinstallation vorab, damit der Umbau im Angebot steht und nicht erst bei der Montage auffällt. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Zählerschrank erneuern: Wann es nötig wird.
Alle Preisangaben sind allgemeine Marktorientierung nach den genannten Quellen ohne Gewähr, kein verbindliches Angebot der Heinz Eickmeyer GmbH. Rechts- und Förderstand: 29.09.2026.
So läuft Ihr Projekt mit uns ab
- Vorgespräch: Wir sprechen über Ihren Jahresverbrauch, Ihr Nutzungsprofil und Pläne für E-Auto oder Wärmepumpe.
- Besichtigung: Wir sehen uns Dach, Leitungswege, Aufstellort des Speichers und den Zählerschrank an.
- Angebot: Sie erhalten ein festes Angebot mit Modulzahl, Speichergröße und allen nötigen Arbeiten am Zählerplatz.
- Montage und Anmeldung: Wir installieren Anlage und Speicher, melden beim Netzbetreiber an und unterstützen bei der Eintragung ins Marktstammdatenregister.
Als Elektrofachbetrieb aus Herford planen und bauen wir Photovoltaik mit Speicher für Eigenheime in Herford und im Umkreis. Wenn Sie wissen möchten, ob sich ein Speicher für Ihr Haus rechnet, fragen Sie eine Beratung an.
Häufige Fragen
Was Sie zu Photovoltaik mit Speicher oft fragen.
Lohnt sich ein Stromspeicher zur Photovoltaik 2026 noch?
In vielen Eigenheimen ja. Die Verbraucherzentrale NRW hält einen Batteriespeicher bei den aktuellen Strompreisen und gesunkenen Speicherkosten für fast immer wirtschaftlich sinnvoll. Wie schnell er sich bezahlt macht, hängt vor allem von Ihrem Verbrauch am Abend, dem Strompreis und einer passenden Größe ab.
Wie groß sollte der Speicher sein?
Als Richtwert nennt die Verbraucherzentrale etwa 1,5 kWh Speicherkapazität je 1.000 kWh Jahresverbrauch. Bei kleinen Anlagen sollte der Speicher in kWh nicht viel größer sein als die Anlage in kWp. Bei 5.000 kWh Verbrauch und 5 kWp sind das rund 7,5 kWh.
Was kostet ein Batteriespeicher?
Die Verbraucherzentrale NRW nennt für Speicher ab 5 kWh aktuell etwa 300 bis 700 Euro je kWh einschließlich Installation, mit fallender Tendenz. Kleine Speicher sind je kWh teurer als große. Das ist eine Marktorientierung, kein Angebot.
Gibt es in NRW eine Förderung für Stromspeicher?
Einen Landeszuschuss für Speicher im Eigenheim sieht die aktuelle Richtlinie progres.nrw Klimaschutztechnik nicht vor. Es gilt 0 Prozent Umsatzsteuer auf Anlage, Speicher und Installation, die KfW bietet den Förderkredit 270. Einzelne Kommunen haben eigene Programme, deren Stand wir bei Ihrer Anfrage prüfen.
Was ändert sich 2027 bei der Einspeisevergütung?
Das EEG 2023 gilt für neue Anlagen bis zum 31. Dezember 2026. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für 2027 sieht vor, die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen abzuschaffen und für kleine Anlagen nur noch eine befristete Übergangszahlung zu gewähren. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.
Quellen
Alle Zahlen und Rechtsangaben in diesem Beitrag wurden am 29.09.2026 anhand dieser Quellen geprüft.
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze (Einspeisevergütung ab 1. August 2026) (öffnet in neuem Tab), abgerufen am 29.09.2026
- EEG 2023, § 9 Technische Vorgaben (60-Prozent-Begrenzung) (öffnet in neuem Tab), abgerufen am 29.09.2026
- EEG 2023, § 25 Dauer des Anspruchs (öffnet in neuem Tab), abgerufen am 29.09.2026
- EEG 2023, § 51 Negative Preise (öffnet in neuem Tab), abgerufen am 29.09.2026
- EEG 2023, § 51a Verlängerung des Vergütungszeitraums (öffnet in neuem Tab), abgerufen am 29.09.2026
- Umsatzsteuergesetz, § 12 Steuersätze (Absatz 3) (öffnet in neuem Tab), abgerufen am 29.09.2026
- Einkommensteuergesetz, § 3 Nummer 72 (öffnet in neuem Tab), abgerufen am 29.09.2026
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EEG 2027 (PDF) (öffnet in neuem Tab), abgerufen am 29.09.2026
- Deutscher Bundestag: Grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes geplant (erste Lesung 24.09.2026) (öffnet in neuem Tab), abgerufen am 29.09.2026
- Verbraucherzentrale NRW: Lohnen sich Batteriespeicher für Photovoltaik-Anlagen? (Stand 02.07.2026) (öffnet in neuem Tab), abgerufen am 29.09.2026
- Verbraucherzentrale: Was kostet eine Photovoltaikanlage? (Stand 28.08.2026) (öffnet in neuem Tab), abgerufen am 29.09.2026
- Verbraucherzentrale NRW: EEG 2023/24, was heute für Photovoltaik-Anlagen gilt (Stand 01.08.2026) (öffnet in neuem Tab), abgerufen am 29.09.2026
- Bezirksregierung Arnsberg: Förderrichtlinie progres.nrw Klimaschutztechnik vom 20.08.2026 (PDF) (öffnet in neuem Tab), abgerufen am 29.09.2026
- Wirtschaftsministerium NRW: Landesförderung für Wallboxen und Batteriespeicher, Ziele erreicht (öffnet in neuem Tab), abgerufen am 29.09.2026
- KfW: Erneuerbare Energien Standard (270) (öffnet in neuem Tab), abgerufen am 29.09.2026
- Bundesnetzagentur: Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG) (öffnet in neuem Tab), abgerufen am 29.09.2026
- HTW Berlin: Stromspeicher-Inspektion 2026 (öffnet in neuem Tab), abgerufen am 29.09.2026
- HTW Berlin: Prognosebasierte Batterieladung (öffnet in neuem Tab), abgerufen am 29.09.2026
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Stand: September 2026 · Fachlich verantwortlich: Markus Bierbaum